Wahlausschuss für die Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 27. März 2022
Wahlausschuss
Bekanntgabe im Internet gestützt auf Art. 37 Abs. 6 der Verordnung über die politischen Rechte PRV vom 4. September 2013
Präsident | Roland | Dänzer |
Sekretär (von Amtes wegen) | Roger | Feller |
Mitglieder | Isabelle | Brand |
Cheryl | Frei | |
Kathrin | Grunder | |
Corinne | Sibold |
Die Urnen sind im Schulhaus wie folgt geöffnet:
Sonntag, 27. März 2022, von 10.00 Uhr – 11.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe durch Einwurf des verschlossenen Antwortkuverts in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung bis Samstag, 20.00 Uhr (letzte Leerung) oder durch rechtzeitige Postaufgabe. Es wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, welche auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind.
Die Auszählung erfolgt in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung (Dorfmatt 6). Die Wahlergebnisse der Gemeinde Seftigen sind unmittelbar nach der Auszählung im Anschlagkasten bei der Gemeindeverwaltung ersichtlich.
Das Ratsbüro