Dienstleistungen


Falls Sie einen Begriff nachfolgend  nicht finden, verweisen wir auf  Seftigen A-Z

Einbürgerung

Ordentliche und erleichterte Einbürgerung
Sie sind Ausländerin oder Ausländer und möchten sich einbürgern lassen? Wichtig zu wissen ist, dass zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung unterschieden wird. Für das ordentliche Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinden, Kantone und der Bund gemeinsam zuständig. Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie nach persönlicher Vorsprache am Schalter der Gemeindeschreiberei.

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung wird vom Staatssekretariat für Migration behandelt. Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie ebenfalls bei uns am Schalter. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Kantons Bern.

Einwohnerkontrolle

Zuzug/Wegzug/Umzug innerhalb Gemeinde

eUmzugCH (Zuzug/Wegzug/Umzug)


Umzug innerhalb der Gemeinde

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH unter Angabe der neuen Adresse, Umzugsdatum sowie Lage der Wohnung (zB 1. Stock rechts), mitzuteilen.

Zuzug von Schweizer Bürgerinnen und -Bürgern
Wer in der Gemeinde Wohnsitz nimmt, hat sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
– Heimatschein oder Heimatausweis (bei Wochenaufenthaltern)
– Versicherungsausweis AHV-IV
– Familienbüchlein / Familienausweis / Geburtsschein

Wegzug bei Schweizer Bürgerinnen und -Bürgern
Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH abzumelden. Mitzunehmen ist der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis. Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Ausweispapiere
Persönliche Ausweispapiere wie Wohnsitzbescheinigung, Lebensbescheinigung, usw. können bei der Einwohnerkontrolle angefordert werden.

Handlungsfähigkeitszeugnisse sind bei der Kindes- und Erwachsenenschutz- behörde Thun zu verlangen.

Beglaubigung von Unterschriften

Identitätskarte / Pass

Fremdenkontrolle

Zuzug von Ausländerinnen und Ausländern
Die Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern hat innerhalb von 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle oder mittels eUmzugCH zu erfolgen. Für die persönliche Anmeldung sind folgende Dokumente vorzulegen:
– Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Identitätskarte)
– Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden) mit Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde oder einer Abmeldebestätigung
– Arbeitsvertrag
– Mietvertrag
– Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
– Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police einer Schweizerischen Versicherungsgesellschaft)


Wegzug von Ausländerinnen und Ausländern
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Mitzunehmen ist der Ausländerausweis. Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen


Umzug innerhalb der Gemeinde
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innert 14 Tagen der Fremdenkontrolle oder mittels eUmzugCH, unter Angabe der neuen Adresse, Umzugsdatum sowie Lage der Wohnung (zB 1. Stock rechts), mitzuteilen.

Abfall / Kehricht

Gastgewerbe

Lotto / Tombola

Einzelbewilligung Gastgewerbe
Wird bei einem Anlass eines Vereins, einer Institution, einer natürlichen oder juristischen Person ein Gastwirtschaftsbetrieb (Festwirtschaft) geführt, ist die nötige Bewilligung einzuholen. Hierzu verweisen wir auf die Änderungen per 1. Januar 2019. Das ausgefüllte Gesuch ist spätestens 20 Tage vor dem Anlass mit den erforderlichen Beilagen (Jugendschutzkonzept, Getränkekarte, Hygienekonzept, Selbstkontrolle etc.) bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bewilligung erteilt das Regierungsstatthalteramt Thun. Die entsprechenden Formulare können entweder am Schalter bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder im Internet heruntergeladen werden.

Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Wer einen bestehenden Gastgewerbebetrieb übernehmen oder eröffnen will, braucht dazu eine Bewilligung. Das Gesuch ist spätestens 30 Tage vor der Übernahme ausgefüllt und mit den erforderlichen Beilagen bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bewilligung erteilt das Regierungsstatthalteramt Thun. Die entsprechenden Formulare können entweder am Schalter bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder im Internet heruntergeladen werden.

Lotto / Tombola
Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten. Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung
Formulare

Öffentliche Sicherheit

Gesuch für Bewilligung der Verkehrsregelung bei Festanlässen
Für alle Veranstaltungen, bei denen öffentliche Plätze und Strassen zum parkieren benützt werden, ist eine Verkehrsregelung nötig. Das Gesuch Verkehrsregelung  ist 3 Wochen vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.

Fundbüro

Das Fundbüro nimmt Fundgegenstände sowie Meldungen über verlorene Gegenstände entgegen. Aufgefundene Gegenstände werden gemäss Art. 721 ZGB mindestens ein Jahr aufbewahrt. Kann die Fundsache nicht vermittelt werden, wird der Finder oder die Finderin nach Ablauf eines Jahres benachrichtigt, dass der Gegenstand abgeholt werden kann. Andernfalls wird über die Gegenstände verfügt.

Adressauskünfte / Datenschutz

Adressauskünfte an Privatpersonen oder Firmen werden nur auf schriftlichem Weg und bei vorliegen eines begründeten Interessennachweises erteilt. Die Auskunftsgebühr beträgt Fr. 20.00. Telefonische Auskünfte werden nur an amtliche Stellen erteilt.

Gemäss Artikel 34 Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Seftigen, darf die Gemeinde an Dritte systematisch geordnete Daten, sogenannte Listenauskünfte, bekannt geben. Eine Bekanntgabe für kommerzielle Zwecke ist jedoch untersagt.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Personendaten bekannt gegeben werden, können Sie dies für die Listenauskünfte sperren lassen. Dazu kann das Formular Gesuch Datensperre ausgefüllt werden.

Todesfall / Bestattung

Testament

Testament deponieren
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann zur sicheren Aufbewahrung ihr / sein Testament (Letztwillige Verfügung) bei der Gemeinde hinterlegen. Der Empfang des Testamentes wird quittiert. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises kann der Verfasser oder die Verfasserin das Testament wieder abholen. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr von Fr. 30.00 erhoben. Das Testament kann auch bei einem Notar oder Notarin hinterlegt werden.

Steuern

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern bietet auf www.taxme.ch praktische Online-Dienste an.