ZPP Nr. 3 Hohlenmatt (Zone mit Planungspflicht)

Aktueller Stand

Genehmigung Amt für Gemeinden und Raumordnung 2023
Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Zonenplanänderung am 11. April 2023 genehmigt und die offenen Einsprachen als öffentlich-rechtlich unbegründet abgewiesen. Gegen diese Verfügung wurden keine Rechtsmittel ergriffen und sie ist somit rechtskräftig geworden. Auf Basis der Zonenplanänderung arbeitet die Bauherrschaft in der nächsten Zeit die Ueberbauungsordnung aus, diese wird die Grundlage für das spätere Baubewilligungsverfahren sein.

Genehmigungsverfahren 2022
Gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss sind keine Einsprachen eingegangen, somit ist der Beschluss rechtskräftig. Die Unterlagen wurden dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung eingereicht, welches im Rahmen des Genehmigungsverfahrens über die beiden offenen Einsprachen entscheiden wird.

Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022
Die Gemeindeversammlung hat in geheimer Abstimmung mit 75 JA zu 54 NEIN Stimmen der Zonenplanänderung zugestimmt.

Änderung Baureglement ZPP Hohlenmatt
Änderung ZPP Hohlenmatt
Erläuterungsbericht ZPP Hohlenmatt inkl. Anhängen
Fachberichte zur Vorprüfung

Mitwirkungsanlass vom 6. September 2021 und öffentliche Auflage im 2022
Am 6. September 2021 fand im Kirchlichen Begegnungszentrum (KBZ) ein öffentlicher Informationsanlass statt, an welchem 23 interessierte Personen teilgenommen haben.

Änderung Zonenplan
Baureglement ZPP Nr. 3 Hohlenmatt
Erläuterungsbericht
Präsentation
Mitwirkungsbericht

Die Dokumentationen mit dem Mitwirkungsprotokoll wurden zur Vorprüfung an den Kanton weitergeleitet. Die Auswertung dieser Vorprüfung fand im Februar 2022 statt. In der Zeit vom 14. April 2022 bis 14. Mai 2022 erfolgte die öffentliche Auflage. Fristgerecht wurden 2 Einsprachen eingereicht. Die Einigungsverhandlungen wurden am 2. Juni 2022 geführt, welche ergebnislos offen blieben.

Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 29. März 2021
Die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 29. März 2021 hat die Zonenplanänderung „Hohlenmatt“ zur Überarbeitung zurückgewiesen. Von den Anwohnern wurde das Projekt als zu mächtig empfunden, worauf die Bauherrschaft das Projekt redimensionierte.

Ausgangslage

Im August 2018 wurde die Zonenplanänderung „Hohlenmatt“ (Oberdorfstrasse) zum ersten Mal beim Kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung eingereicht.  In einer überarbeiteten Version soll auch die Parzelle 210, auf dem sich ein älteres 2-Familienhaus befindet,  ebenfalls in die Überbauung mit einbezogen werden. Dadurch sollen neu 4 Wohnbauten à je 5 Wohnungen entstehen. Es sind Flachdächer vorgesehen. Damit die Überbauung realisiert werden kann, soll das Baureglement mit den Bestimmungen für eine Zone mit Planungspflicht (ZPP Nr. 3 Hohlenmatt) ergänzt werden. Die Beschlussfassungen über das totalrevidierte Baureglement sowie die Ortsplanung fand an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. März 2021 statt. Bezüglich der ZPP wurde vom 5. März 2020 bis 6. April 2020 ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Mitwirkungseingaben (9 Stellungnahmen) wurden in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst. In der Zeit vom 20. November 2020 bis 21. Dezember 2020 fand die öffentliche Auflage statt. Im Januar 2021 wurden die Einspracheverhandlungen geführt.

Öffentliche Auflage
Nutzungsbestimmungen ZPP 3 Hohlenmatt_Art. 314 Baureglement
Bedingte Einzonung Parz. 1008_Art. 104 Baureglement
Zonenplanänderung
Erläuterungsbericht

Weitere Dokumente
Mitwirkungsbericht
Präsentation