Revision Ortsplanung und Totalrevision Baureglement
Aktueller Stand
Anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. März 2021 wurde der Zonenplan 2 sowie die Zonenplanänderung „Parzelle 360“ genehmigt. Die Zonenplanänderung „Hohlenmatt“ und die Zonenplanänderung „Arbeitszone A4“ wurden zur weiteren Bearbeitung zurückgewiesen. Das neue Baureglement mitsamt allen Änderungen fand in der Schlussabstimmung eine deutliche Mehrheit. Nach der öffentlichen Auflage vom 13. August bis 13. September 2021 wurden die Unterlagen zur Genehmigung dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) geschickt. Im Rahmen dieses Genehmigungs- verfahrens wird auch über die Einsprachen entschieden werden. Im Februar 2022 hat die Gemeinde vom AGR den Vorprüfungsbericht erhalten mit der Aufforderung über einzelne Punkte Stellung zu nehmen. Mittlerweile liegt auch das Antwortschreiben vom AGR zur Stellungnahme der Gemeinde vor, so dass wir mit den Änderungen vom Baureglement in die 3. öffentliche Auflage können, welche vom 14. April bis 14. Mai 2022 stattfindet.
Änderungen Baureglement
Baureglement 3. Auflage
Im Rahmen der 3. öffentlichen Auflage wurde keine Einsprache eingereicht. Die Unterlagen befinden sich nun in der Genehmigungsphase beim AGR.
Öffentliche Auflage vom 13. August bis 13. September 2021
Das bereinigte Baureglement und der Zonenplan 2 wurden vom 13. August 2021 während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Insgesamt sind fünf Einsprachen eingegangen, wovon sich eine gegen das Bauverbot im Landschaftsschongebiet richtet, sowie vier Einsprachen, die sich im Wesentlichen gegen die Herabstufung der Lärmempfindlichkeitsstufe in der Arbeitszone äusserten. Die dort ansässigen Gewerbebetriebe befürchten Risiken bei der Ausübung ihrer Arbeitstätigkeiten, wenn dem Wohnen mehr Gewicht beigemessen wird.
Änderungen Baureglement und Zonenplan 2 gegenüber Auflage
Baureglement 2. Auflage
Zonenplan 2
Ausgangslage
1. Überblick Revision baurechtliche Grundordnung – um was geht es?
In der baurechtlichen Grundordnung sind für eine Gemeinde alle wichtigen Themen rund ums Bauen und Nutzen der Grundstücke festgehalten. Sie besteht im Wesentlichen aus dem Zonenplan (Nutzungsplanung), dem Zonenplan 2 (Landschaft, Ortsbildschutzgebiet, Gewässerraum, Naturgefahren), dem Baureglement und besonderen baurechtlichen Ordnungen (Überbauungsordnungen) sowie weiteren ergänzenden Dokumenten (Hinweisplänen, Inventare, etc).
In der Gemeinde Seftigen stammen der Zonenplan und das Baureglement aus dem Jahr 1990. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Zonenplan mit einem Zonenplan 2 (Landschaft, Ortsbildschutzgebiet, Gewässerraum etc.) zu ergänzen, sowie das Baureglement einer Totalrevision zu unterziehen. Die Planungsarbeiten dazu haben mehrere Jahre gedauert und bedürfen nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung auch der Genehmigung des Kantons Bern. Im Kanton Bern ist das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) für die Genehmigung verantwortlich. Damit nach der Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung die Planwerke auch genehmigt werden können, hat das AGR in insgesamt vier Vorprüfungen die Rechtmässigkeit gemäss übergeordneten Vorgaben, welche in der Vergangenheit verschiedentlich angepasst wurden, vorgeprüft.
Vom 20. November bis 21. Dezember 2020 fanden die öffentliche Auflage und im Januar 2021 die Einspracheverhandlungen statt.
2. Übersicht der Dokumente
Nachfolgend sind alle Dokumente im Zusammenhang mit der Revision der Ortsplanung aufgeführt. Die Gemeindeversammlung ist dabei für fünf Dokumente, welche grundeigentümerverbindliche Festlegungen enthalten, zuständig.
Die anderen nachstehend aufgeführten Dokumente sind „behördenverbindlich“. Damit ist gemeint, dass die Gemeindeverantwortlichen gemäss diesen Vorgaben handeln und der Inhalt für sie verbindlich ist. Im Gegensatz zu den grundeigentümerverbindlichen Dokumenten werden die behördenverbindlichen Dokumente nicht von der Gemeindeversammlung beschlossen.
Dorfzytig
Medienmitteilung 02/2021 – Revision Ortsplanung
Medienmitteilung 12/2020 – Eingegangene Einsprachen
Medienmitteilung 11/2020 – Öffentliche Auflage
Die Orientierungshilfe gibt eine Übersicht über das Thema.
2.1 Dokumente in der Zuständigkeit der Gemeindeversammlung
Kompetenz Gemeindeversammlung | Beschreibung / Inhalt |
Zonenplan 2 |
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Zonenplanänderung – Zone mit Planungspflicht Hohlenmatt (ZPP Nr. 3) |
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Zonenplanänderung – Arbeitszone A4 |
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Zonenplanänderung – Parzelle Nr. 360 |
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Baureglement |
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2.2 Dokumente in der Zuständigkeit des Gemeinderates
Kommunaler Richtplan |
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2.3 Erläuterungen zu den Planungsinstrumenten
Erläuterungsbericht zur Revision Baureglement und Änderung Zonenplan A4 |
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Erläuterungsbericht Zonenplan 2 |
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Erläuterungsbericht zur ZPP Nr. 3 Hohlenmatt |
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Erläuterungsbericht zum kommunalen Richtplan |
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Kommunaler Richtplan – Tabelle „Steuerung und Koordination“ |
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Übersichtsplan Baulandreserven |
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Fachbericht Arbeitsschwerpunkt Pfandersmatt |
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Erweiterung Gewerbezone Pfandersmatt |
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Zufahrt Gewerbegebiet Pfandersmatt |
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Zufahrt Stützli |
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Entwicklung Verkehrsinfrastruktur |
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Vorprüfungsbericht AGR / Fachberichte |
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Auswertung des Vorprüfungberichtes und Anpassungen |
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