Planungszone Dorfstrasse
Aktueller Stand – Aufhebung Planungszone „Dorfstrasse“
Der Gemeinderat hat am 30. November 2020 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, das Gebiet Dorfstrasse 22 und 24 sowie Stützli 2 mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen.
Mit der Planungszone wurde für den bezeichneten Perimeter – mit dem Ziel der Siedlungsentwicklung nach Innen und einer Gesamtplanung der Areale der erwähnten Liegenschaften – die Überprüfung der Nutzungs- und Gestaltungsvorschriften, der Erschliessung und der Parkierung bezweckt.
Die Zielsetzung mit der Erarbeitung einer Gesamtplanung ist erreicht worden, womit die Planungszone aufgehoben werden kann. Zu gegebener Zeit werden weitere Informationen folgen.
Ausgangslage
Ein zentrales Anliegen der laufenden Revision der Ortsplanung ist einerseits die Siedlungsentwicklung nach Innen (SEin) und die Förderung der haushälterischen Nutzung des Bodens. Andererseits soll der Ortskern von Seftigen als lebendiger Schwerpunkt der Gemeinde für Wohnen, Dienstleistung und Einkaufen für die BewohnerInnen gestärkt werden. Gemäss dem Richtplan-Entwurf gelten die Grundstücke 245, 89, 304 und 1218 als Entwicklungsgebiet. Das Umstrukturierungspotenzial soll für die ortsbauliche Entwicklung und die Zentrumsbildung genutzt werden und in einer Gesamtplanung der Areale zwischen Chefeligasse und Stützli die Nutzungs- und Gestaltungsvorschriften sowie die Erschliessung überprüft werden. Im Perimeter der Planungszone sieht der Gemeinderat ein besonderes Potenzial, den Grundsätzen der Siedlungsentwicklung nach Innen (SEin) Rechnung zu tragen und den Ortskern von Seftigen aufzuwerten. Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, für eine bestimmte Dauer und einen bestimmten Perimeter eine Planungszone zu erlassen (Art. 62 ff kant. Baugesetz). In der Planungszone darf nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. In diesem Sinne hat der Gemeinderat für die Dauer von 2 Jahren und den hiervor dargestellten Perimeter eine Planungszone erlassen.
Dokumente 2020:
Erläuterungsbericht