Medienmitteilung Gemeindeversammlung vom 29. November 2021

Auf einen Blick:

–  Durchführung der Gemeindeversammlung in der Aula unter Einhaltung Schutzkonzept
–  37 Stimmberechtigte
–  Im Finanzplan 2021 – 2026 (noch) keine Steuererhöhung geplant, finanzielle Situation bleibt angespannt
–  Budget 2022 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 6’950 im Gesamthaushalt – nur dank Entnahme von
      CHF 124’655 aus der „finanzpolitischen Reserve“ – einstimmig angenommen
–  Genehmigung Reglement über die Konzessionsabgebe Stromversorgung mit 30 Ja zu 2 Nein
       angenommen
–  Einführung digitale Geschäftsverwaltung in der Gemeindeverwaltung mit 21 Ja zu 11 Nein angenommen
–  Kreditabrechnung und Nachkredit von CHF 196’759 für Neubau Kita-/Tagesschulgebäude einstimmig
       angenommen

Finanzplan 2021 – 2026
Dem Finanzplan 2021 – 2026 kann entnommen werden, dass die Gemeinde Seftigen eine angespannte finanzielle Zeit erwartet. Die Steuererträge sind mehr oder weniger stagnierend, so dass nur tiefe Zuwachsraten bei den Einkommenssteuern von 0 bis 1,5% angenommen werden. Für ausgeglichene Ergebnisse fehlt durchschnittlich mindestens ein halber Steuerzehntel. Die Sparbemühungen bei den Konsumausgaben sind soweit bereits ausgeschöpft. Die direkt beeinflussbaren Bereiche und Aufwendungen werden immer weniger. Oftmals sind Gemeinden von übergeordneten Instanzen und Bestimmungen des Kantons und Bundes abhängig. So auch bei den Beiträgen an die Lastenausgleiche, welche durch die Pandemie noch stärker unter Druck geraten sind und weiter zunehmen werden. Auch wenn vorerst im Jahr 2022 noch keine Steuererhöhung beantragt wird, so ist eine solche in den nächsten Jahren wahrscheinlich, wenn sich der aktuelle Trend fortsetzen sollte.

„Schwarze Null“ beim Budget 2022, aber…
Das Budget für das Jahr 2022 sieht im Gesamthaushalt einen Aufwand von CHF 8’810’870 und einen Ertrag von CHF 8’803’920 vor, was einen kleinen Aufwandüberschuss von CHF 6’950 ergibt. Der allgemeine, steuerfinanzierte Haushalt als Teil des Gesamthaushalts schliesst mit CHF 0 ab, da zuvor CHF 124’655 aus der „finanzpolitischen Reserve“ entnommen werden. Diese Reserve wurde aus früheren Ertragsüberschüssen gebildet und dient dazu, Schwankungen aufzufangen.

Die aktuelle Steuerprognose deutet darauf hin, dass die Einkommenssteuern der natürlichen Personen im Jahr 2021 trotz der Pandemie, besser ausfallen als budgetiert und sich auf Niveau 2020 bewegen. Für das Jahr 2022 wurden CHF 3’985’800 budgetiert, was einer Zunahme gegenüber 2020 von rund 2,7% entspricht. Die bessere Steuerprognose ist hauptsächlich auf die erwartete Bevölkerungszunahme zurückzuführen. Auf der Aufwandseite werden die Beiträge in die kantonalen Lastenausgleichsysteme zunehmen, so z.B. der Aufwand für den Lastenausgleich Sozialhilfe um CHF 131’036 auf neu CHF 1’217’470.

Im Investitionsprogramm 2022 sind Ausgaben von CHF 449’000 enthalten. Die grossen Posten dabei bilden der Anschluss der Gemeindeliegenschaften an den Wärmeverbund Seftigen (CHF 110’000), die elektrotechnische Sanierung des Schulhauses (CHF 120’000) sowie die wärmetechnische Sanierung der Tore und Kellerdecke im Werkhof (CHF 80’000).

Bei den Spezialfinanzierungen Wasserversorgung (Aufwandüberschuss CHF 9’250), Abwasserentsorgung (Aufwandüberschuss CHF 8’500) und Abfallentsorgung (Ertragsüberschuss CHF 10’800) ist die finanzielle Situation nach wie vor stabil, so dass hier in nächster Zeit keine Gebührenanpassungen erwartet werden.

Die Steueranlagen bleiben unverändert bei 1,74 Einheiten auf dem Einkommen und Vermögen sowie 1 Promille auf den amtlichen Werten der Liegenschaften.

Genehmigung Reglement über die Konzessionsabgabe Stromversorgung
Seit vielen Jahren erhebt die BKW eine Konzessionsabgebe für die Inanspruchnahme des öffentlichen Terrains an die Endverbraucher von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde, welche an die Gemeinde weitergeleitet wird. Ein Haushalt, der 4’000 kWh Strom verbraucht, bezahlt auf diese Weise mit der Stromrechnung CHF 60.00/Jahr. Die Gemeinde Seftigen hat so rückblickend auf die letzten 5 Jahre jeweils rund CHF 90’000 an Einnahmen erhalten, welche in den öffentlichen Steuerhaushalt fliessen. Damit die Praxis weitergeführt werden kann ist mit dem Reglement die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage notwendig. Eine Wortmeldung hat verlangt, künftig auf diese Einnahme zu verzichten und dem Reglement nicht zu zustimmen. In der Abstimmung wurde das Reglement mit nur zwei Gegenstimmen angenommen.

Einführung digitale Geschäftsverwaltung in der Gemeindeverwaltung
Damit die in der Gemeindeverwaltung produzierten Daten und Dokumente einheitlicher und strukturierter bearbeitet und danach archiviert werden können, will der Gemeinderat im Jahr 2022 die digitale Geschäftsverwaltung einführen. So soll die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung aber auch mit den Behörden vereinfacht werden. Auch wenn der wirtschaftliche Nutzen nur schwer quantifizierbar ist, so verspricht sich der Gemeinderat Effizienzgewinne im Tagesgeschäft und die rechtlich korrekte Archivierung. Verschiedene Votanten haben sich gegen die Beschaffung dieser Software ausgesprochen. Aufgrund der prognostizierten finanziellen schwierigen Lage sei es nun nicht der Moment in diesem Bereich zu investieren, zudem sei es nicht notwendig „Alles und Jedes“ elektronisch zu archivieren. In der Abstimmung wurden die wiederkehrenden Kosten von CHF 15’171 grossmehrheitlich genehmigt, so dass ab 2022 die digitale Geschäftsverwaltung eingeführt werden kann.

Kreditabrechnung Neubau Kita-/Tagesschulgebäude
Kreditabrechnungen von Krediten, welche von der Gemeindeversammlung genehmigt wurden, müssen dieser unterbreitet werden.

Teilweise nicht vorhersehbare Umstände haben bei der Realisierung des zweistöckigen Kita-/Tagesschule Neubaus dazu geführt, dass der Kredit gegenüber dem genehmigten Rahmen von CHF 1’650’000 um CHF 196’759, respektive 11,9% überzogen wurde. Zu den teilweise nicht vorhersehbaren Umständen haben unter anderem die zusätzlich notwendigen Stützmauern entlang des Rasenspielfeldes und des Trottoirs von CHF 78’525 beigetragen. Weiter wurden die Forderungen aus dem Baubewilligungsverfahren bezüglich behindertengerechtem Ausbau (z.B. Einbau Lift) umgesetzt, was zu Mehrkosten führte. Veränderte Rahmenbedingungen bei der Umgebungsgestaltung haben zu Umgebungsarbeiten im Wert von CHF 47’400 geführt, welche nicht geplant waren. Der Gemeindeversammlung wurde daher ein entsprechender Nachkredit von CHF 196’759 beantragt, welcher einstimmig genehmigt wurde.

Finanziell besser haben die Projekte „Fenstersanierung Aula“ (Kreditüberschreitung CHF 1’759 bei einem Aufwand von CHF 169’759) sowie die „wärmetechnische Dachgeschosssanierung Altes Schulhaus“ (Kreditunterschreitung CHF 30’463 bei einem Aufwand von CHF 329’537) abgeschlossen.

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Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Gemeindepräsident Urs Indermühle, 079 636 97 93
urs.indermuehle@swisscom.com