Hundewesen

Hundetaxe
Die Hundetaxe ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen, sofern er am 1. August (Stichtag) mehr als 6 Monate alt ist. Allen registrierten Hundehalter/innen wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Wir bitten alle Hundebesitzer/innen, die ihr Tier noch nicht angemeldet haben, dies unter Angabe der Rasse, des Alters und des Geschlechts des Hundes bis spätestens Mitte August bei der Finanzverwaltung Seftigen nachzuholen.

Allfällige Mutationen sind der Finanzverwaltung fortlaufend zu melden.
Tel. 033 346 60 85


Hundedatenbank AMICUS, Hundehalterkurse und Hundehaltung

Informationen finden Sie hier:

www.vol.be.ch/vol/de/index/veterinaerwesen/hunde


Robidog-Behälter

Hagi, Kirchzelg, Ausserdorf/Moosweg, Talmatt, Blattackerstrasse, Zeughausstrasse, Mühlemaad, Buchholzstrasse, Müsche-Brücke, Laueli-Parkplatz, Eggacker, Hausmatt, Oberdorfstrasse, Kappelen, Dorfmatt