Feuerwehr Seftigen

Alle in der Gemeinde Seftigen wohnhaften Frauen und Männer sind wehrdienstpflichtig. Die Wehrdienstpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem das 19. Altersjahr zurückgelegt wird und dauert bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das 50. Altersjahr vollendet ist.

Entschuldigungsformular Obligatorische Übungen