Betreuungsgutscheine
Die Gemeinde Seftigen gibt ab 1. August 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus.
Das Wichtigste in Kürze
Die Gemeinde Seftigen vergünstigt den Besuch von zugelassenen Kindertagesstätten oder Tagesfamilienorganisationen, in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausstellt. Die Vergünstigung hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern und der Familiengrösse ab. Ausserdem muss ein Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung ausgewiesen werden. Die wichtigsten Eckpunkte zu den Betreuungsgutscheinen entnehmen Sie der Informationsbroschüre für Eltern.
Die Gemeinden könnten gewisse Einschränkungen für die Betreuungsgutscheine festlegen. Die Gemeinde Seftigen verzichtet auf zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten gemäss Mitteilung vom März 2020.
Ein Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen die Eltern auf www.kiBon.ch oder mit dem Gesuchsformular. Das Papierformular kann bei Bedarf verlangt werden.
Zuständige Stelle für die Betreuungsgutscheine der Gemeinde Seftigen:
Einwohnergemeinde Seftigen
Finanzverwaltung
Dorfmatt 6
3662 Seftigen
033 346 60 85
finanzverwaltung@seftigen.ch
Links und weiterführende Informationen: