Änderungen im Baureglement und im Zonenplan 2 – 2. Auflage
Der Gemeinderat Seftigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die am 29.03.2021 durch die Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen im Baureglement und im Zonenplan 2 zur öffentlichen Auflage:
– Änderung des Baureglements in Art. 211 und Art. 211 Fussnote 2
– Änderung des Baureglements in Art. 413 Abs. 2
– Änderungen des Zonenplans 2 bezüglich Landschaftsschongebiet mit Bauverbot
Die Akten zu den Änderungen im Baureglement und im Zonenplan 2 werden vom 13. August 2021 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei Seftigen öffentlich aufgelegt und können unter www.seftigen.ch/projekte abgerufen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Dorfmatt 6, 3662 Seftigen einzureichen.
Der Gemeinderat